Kiefergelenkstherapie: Was bezahlt die Krankenkasse bei CMD Therapie?
Wird eine Aufbissschiene von der Krankenkasse bezahlt?
Lautet die Diagnose CMD oder Bruxismus, wird in der Regel eine Knirscher- oder Aufbissschiene verordnet. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dabei die Kosten für die Erstuntersuchung sowie für die medizinisch notwendigen Untersuchungen und Maßnahmen zur Anfertigung der Schiene. Leider werden funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.
Bei privaten Krankenversicherungen besteht in der Regel eine Erstattungsmöglichkeit, bei der Beihilfe ist gegebenenfalls mit Einschränkungen zu rechnen. Wir werden Sie rechtzeitig vor der Behandlung informieren, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.