Kosten Zahnersatz
– was übernimmt die Krankenkasse?
Zahnersatz Kosten für Brücken, Kronen oder Prothesen lassen sich nicht pauschal bestimmen. Sie orientieren sich am Aufwand, der durch die Behandlung beim Zahnarzt und im Dentallabor entsteht.
Unabhängig davon, ob Sie sich nun für herausnehmbaren (Prothesen) oder festsitzenden Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays) entschieden haben, fallen auf Grund der unterschiedlichen Fertigungs- und Anpassungsvorgänge und des verwendeten Materials unterschiedliche Zahnersatz Kosten an.
Im Wesentlichen wird die Höhe des zahnärztlichen Honorars durch die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bestimmt. Hinzu kommen die Kosten für Leistung und Material im Dentallabor.
Festzuschüsse für Zahnersatz und Zahnersatz zum Nulltarif?
Ihre Krankenversicherung entscheidet in Verbindung mit Ihrem persönlichen Bonus über Festzuschüsse, mit der sie sich an Ihren Kosten für Zahnersatz beteiligt. Sie als Patient erhalten nur eine Rechnung über Ihren Versichertenanteil.
Wie viel Prozent der Kosten übernimmt die Krankenkasse bei Zahnersatz?
Festzuschüsse bei Zahnersatz mit dem Bonusheft erhöhen:
- Der Festzuschuss bei Zahnersatz beträgt in der Regel 50%, ab dem 01.10.2020 beträgt er 60%.
- Ist das Bonusheft fünf Jahre lückenlos ausgefüllt, erstattet die Krankenkasse 60%, ab dem 01.10.2020 dann 70% der Kosten der Regelversorgung.
- Bei zehn Jahren steigt der Festzuschuss auf 65%, ab dem 01.10.2020 dann auf 75%.
Diese Eigenanteile können erheblich gemindert werden, wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz abgeschlossen haben.
Ein Zahnersatz zum Nulltarif ist also dann möglich, wenn diese Zusatzversicherung den kompletten Betrag über den Kassenanteil hinaus übernimmt oder wenn Sie als Versicherter unter die Härtefallregelung fallen.
Es wird in unserer Zahnarztpraxis im Rahmen der Planung eine Kosteneinschätzung vorgenommen, um Sie, liebe Patienten, ganz in den Stand zu versetzen, Ihre Wünsche und Ihre Qualitätsvorstellungen mit Ihren finanziellen Möglichkeiten in Einklang zu bringen.