Was zahlt die Zahnzusatzversicherung bei Implantaten?
Bei welchen Behandlungen zahlt eine Zahnzusatzversicherung?
Sie deckt in der Regel
- Leistungen in den Bereichen Zahnersatz (z.B. Implantate, Kronen, Brücken),
- Zahnbehandlungen (Füllungen, Wurzelbehandlungen),
- Zahnvorsorge (z.B. Professionelle Zahnreinigung) und
- Kieferorthopädie (z.B. Zahnspangen) ab.
Der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung ist ausschließlich gesetzlich Versicherten vorbehalten und macht dann Sinn, wenn dem Patienten die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse für Zahnersatz und Zahnbehandlung nicht ausreicht und sie Wert auf eine höherwertige Behandlung und Zahnersatz, also Zahnimplantate oder keramischen Zahnersatz wie Inlays legen.
Die private Zahnzusatzversicherung deckt einen Teil der Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz ab und verringert damit den Eigenanteil des Patienten.
Die Kostenerstattung richtet sich oft nach dem Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen und die Zahnzusatzversicherung stockt den Erstattungsbetrag um einen vereinbarten Prozentsatz auf beispielsweise 80% oder auch 100% auf. Das ist vom jeweiligen Vertrag und Versicherer abhängig. Viele Verträge haben vorab eine Sperrfrist bis zur ersten Möglichkeit der Inanspruchnahme.